Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Mietverträge des Saunaverleih „Die mobile Sauna“, vertreten durch Jennifer Jones (nachfolgend Vermieter), werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.
Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
Es gilt der jeweilige Mietpreis des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot mitgeteilt wird.
Der Mietpreis wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der mobilen Sauna mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
Reservierungen des Mieters können über das Internet oder telefonisch getätigt werden.
Verträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß Abschnitt Kündigung/Rücktritt dieser AGB.
Selbstabholung durch den Mieter
Wird die mobile Sauna vom Mieter abgeholt, so wird ein Termin vereinbart, der sowohl durch schriftliche Bestätigung oder durch mündliche Absprache des Vermieters verbindlich wird.
Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.
Der Mieter übernimmt den sachgemäßen Aufbau des Anhängers und der Sauna (Podest, Rampen, Stützen, Schornstein). Der Vermieter weist den Mieter bei Abholung in den Aufbau ein.
Lieferung durch den Vermieter
Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Bei Lieferung wird die mobile Sauna vom Vermieter ordnungsgemäß aufgebaut.
Bei Abholung / Lieferung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters.
Die Sauna und der Ofen mit den Saunasteinen müssen zum Abholzeitpunkt komplett abgekühlt sein.
Zahlungshinweise
Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus per Überweisung oder in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.
Sicherungsleistung/Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe der mobilen Sauna eine Kaution i.H. von 350,00 Euro zu verlangen. Die Kaution wird bei Rückgabe der mobilen Sauna inkl. des zugehörigen Equipments unverzinst zurückgezahlt. Im Falle, dass weitere Kosten, wie z.B. Schadenersatzansprüche, Reparaturkosten an den Vermieter zu entrichten sind, werden diese mit der bereits geleisteten Kaution verrechnet.
Die Kaution muss in bar hinterlegt werden.
Bestimmungen bei Übergabe
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übergabe der mobilen Sauna von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment – z.B. Saunakübel, Kelle etc,) sowie der vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna und die Anzahl der Gegenstände.
Aufstellungsort
Der Mieter ist für die Auswahl des Ortes, an dem die mobile Sauna abgestellt wird, selbst verantwortlich und muss sich auch um etwaige Abstellgenehmigungen kümmern.
Eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern, die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir vom Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
Der Aufstellunterboden muss fest und möglichst gerade sein. Bei Aufstellung auf schwierigen Gelände wird ein Mehraufwand je nach Schwierigkeit nachberechnet.
Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die mobile Sauna beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die mobile Sauna liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der mobilen Sauna durch den Mieter kann nur zu vereinbartem Zeit und Ort erfolgen.
Wird die mobile Sauna nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die mobile Sauna zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
Aufrechnungsverbot
Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
Änderung und Rücktritt
Das Mietverhältnis läuft für die im Vertrag festgelegte Dauer.
Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, fallen Stornokosten an.
Die Stornokosten belaufen sich bis 1 Tag vor Mietbeginn auf 50€ pauschal.
Die Stornokosten bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns belaufen sich auf 120€ pauschal.
Die Regelungen unter dem Punkt Änderung und Rücktritt dieser AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung zu verschieben.
Haftung / Pflichten des Mieters
Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der mobilen Sauna und des Equipments mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der mobilen Sauna haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 350€ beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der mobilen Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.
Für die Zeit eines Ausfalls der mobilen Sauna bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der mobilen Sauna ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die mobile Sauna weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der mobilen Sauna einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der mobilen Sauna geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Sauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
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Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
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vom Anhänger fällt
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sich z.B. an der Glastür oder anderen Kanten schneidet
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Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind
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Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
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beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
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beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt
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bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt
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Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten
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Achten Sie darauf, dass die mobile Sauna auf ebenen (geraden) Flächen fest steht und ein Wegrollen verhindert wird.
Haftung des Vermieters
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
Sonstige Bestimmungen
Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fass-Sauna in Besitz zu nehmen.
Wird die Sauna am letzten Tag zu spät (nach der vereinbarten Uhrzeit) zurückgebracht, wird automatisch die nächste Tagesmiete von der Kautionssumme einbehalten.
Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.
Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.